Laut DIN EN ISO 19011 sind Auditor/innen dazu angehalten, ihre Kompetenz ständig zu verbessern. Hierzu gehört auch die berufliche Weiterbildung, zum Beispiel durch Selbststudium und Schulungen.
Antragsformular für:
Zertifizierte Prozess-Auditor/innen VDA 6.3 (2016) mit gültigem VDA-Zertifikat.
Voraussetzungen zur Verlängerung
Um die Qualifikation betreffend VDA 6.3 (2016) erfolgreich verlängern zu können, muss der entsprechende Antrag vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Die Gültigkeit von Zertifikaten ist daher bewusst zeitlich begrenzt. Durch diese Prüfung mit Zertifikatsabschluss können Sie Ihre Fertigkeiten erneut bestätigen lassen und so ein aktuelles und gültiges VDA-Zertifikat nachweisen.
Nach dem positivem Entscheid des Antrages wird ein neues Zertifikat mit registrierter Nummer ausgestellt.
Das Zertifikat hat eine neue Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.